Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.familienapp.hessen.de veröffentlichte Website des Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen desHessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 01.11.2024 erstellt und zuletzt am 19.11.2025 überprüft und aktualisiert.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE 2019, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am Anfang 2025 durchgeführten Selbstbewertung

Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Website www.familienkarte.hessen.de mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten bzw. Ausnahmen teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der BITV HE2019
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der BITV HE 2019 und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Grafiken und Bedienelemente verfügen teilweise über keinen oder keinen aussagekräftigen Alternativtext oder Beschriftung.
  • Erschwerte Navigation für Screenreader-Nutzer, da Listen und Überschriften teilweise nicht korrekt ausgezeichnet sind und nicht alle Seitenbereiche definiert sind.
  • Die Lesereihenfolge entspricht für Tastaturbenutzer zum Teil nicht der visuell sichtbaren Reihenfolge.
  • Links im Fließtext sind teilweise nur durch deren Farbe als Links erkennbar.
  • Linktexte für Downloads geben nicht immer das Dateiformat bzw. Dateigröße wieder.
  • Kontraste von Texten und Bedienelementen gegenüber deren Hintergrund entsprechen nicht immer den Mindestanforderungen.
  • Das Webangebot ist für Tastaturbenutzer nur eingeschränkt nutzbar. Menüs lassen sich nicht öffnen.
  • Bewegte Inhalte werden automatisch abgespielt, können aber durch den Nutzer pausiert werden.
  • Fehlermeldungen nach Falscheingaben in Formularen werden durch Screenreader nicht ausgegeben.
  • Erschwerung für Screenreader-Nutzer aufgrund fehlender oder falscher Rollen und Attribute von Elementen.

Eine Behebung der oben aufgeführten Punkte ist bis spätestens 31.12.2026 vorgesehen.

 

Geplante Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit
Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind geplant:

  • Offiziele Prüfung auf barrierefreiheit der Webseite durch das Landeskompetenzzentrum für barrierefreie Informationstechnik und Durchsetzungs- und Überwachungsstelle.
    Geplant bis Ende 2025.
  • Bearbeitung und Umsetzung des Berichts bis 31.12.2025.

Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie bitte unsere verantwortliche Kontaktperson an:


Ansprechperson:

Carolin Krohmann
Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
Abteilung II, Referat II 1 (Familienpolitik, Kinderschutz, Frühe Hilfen, Hessen hat Familiensinn)

Sonnenberger Straße 2/2a 
65193 Wiesbaden

Telefon: +49 611 3219-3092
Telefax: +49 611 32719-3092
E-Mail:   carolin.krohmann@hmfg.hessen.de 
Internet: www.familie.hessen.de


Zum Formular „Barriere melden

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. 

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten

Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Leiterin LBIT – Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Leiterin Marktüberwachungsstelle nach dem BFSG

Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen

Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de

 

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