VZH: Rundfunkbeitrag: Den Service dazu gibt es kostenlos

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Verbraucherzentrale Hessen warnt vor kostenpflichtigen Angeboten
Nach ihrem Umzug wollten Melani und Thomas H. ihre neue Wohnung online für den Rundfunkbeitrag anmelden. Über ihren Browser kamen sie auf „dein-rundfunkbeitrag.de“. Sie übersahen die Kosten von 39,99 Euro und zahlten für einen eigentlich kostenlosen Service. Ihr Widerruf wurde mit der Begründung abgelehnt, sie hätten der Dienstleistung zugestimmt.
Regelmäßig gehen bei der Verbraucherzentrale Hessen Beschwerden über kostenpflichtige Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag ein. „dein-rundfunkbeitrag.de“ wird betrieben von dem Unternehmen Digitaler Post Service - FZCO mit Sitz in Dubai. Bei der Suche nach „Rundfunkbeitrag“ erscheint die Seite oft ganz oben in den Suchergebnissen – noch vor der offiziellen Seite des Beitragsservice. Das verwendete Online-Formular ist sehr ähnlich gestaltet wie die offizielle Seite des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio www.rundfunkbeitrag.de, wo die An- oder Abmeldung der Wohnung oder Änderungen am Beitragskonto nichts kosten.
Intransparente Kostenhinweise
Immer wieder beschweren sich Ratsuchende, dass Anbieter für an sich kostenlose Leistungen von Behörden oder anderen offiziellen Stellen Geld verlangen. Solche Leistungen sind aus Sicht der Verbraucherzentrale Hessen ohne jeden Mehrwert für die Betroffenen, sorgen aber für viel Ärger im Nachhinein.
Obwohl sich auf den Websites der Anbieter zumeist entsprechende Hinweise finden, überlesen viele Interessierte diese. Der Preis für die Übermittlung der Formulare ist dabei oft im Kleingedruckten oder in einem Fließtext versteckt.
Damit genügen die Anbieter nach Einschätzung der Verbraucherschützer nicht den Anforderungen an erhöhte Transparenzpflichten und ihre Informationspflichten. Wesentliche Vertragsinformationen, wie der Preis, müssen klar und verständlich hervorgehoben werden und dürfen nicht im Layout der Website untergehen.
Tipps der Verbraucherzentrale
Schützen Sie sich. Beantragen Sie amtliche Dokumente oder Änderungen nur auf den offiziellen Websites von Behörden, Gerichten oder anderen Stellen. Suchen Sie gezielt nach den offiziellen Websites. Schauen Sie immer zuerst ins Impressum, um zu erfahren, wer der Anbieter ist bzw. ob Sie auf der offiziellen Website der Stelle sind, zu der Sie wollen. Bei der Onlinesuche sind die ersten Suchergebnisse häufig Werbeanzeigen. Diese sind mit „gesponsert“, „Anzeige“ oder „Werbung“ gekennzeichnet. Oft werden hier Leistungen zu einem höheren Preis als auf der offiziellen Website angeboten.
Ihr Widerrufsrecht könnte vorzeitig erlöschen. Der Anbieter bittet Sie um Ihre Zustimmung, dass das Widerrufsrecht vorzeitig erlischt. Dies geschieht, wenn Sie ordnungsgemäß darüber informiert wurden und die beauftragte Leistung vollständig erbracht wurde. In diesem Fall verlieren Sie Ihr Widerrufsrecht.
Lassen Sie sich nicht von Zahlungsaufforderungen einschüchtern. Nutzen Sie den Musterbrief der Verbraucherzentralen zur Abwehr von Forderungen der SSS Software Special Services GmbH als Hilfestellung. Passen Sie das Schreiben auf den jeweiligen Anbieter sowie den geforderten Preis an. Beachten Sie jedoch, dass Sie das Risiko eines Rechtsstreits und damit verbundene Kosten tragen, falls Sie die Zahlungsaufforderung bestreiten, da der Fall noch nicht gerichtlich geklärt ist.
Hintergrund
Schon im letzten Jahr verursachte eine ähnlich gestaltete Seite „service-rundfunkbeitrag.de“ der SSS-Software Special Service GmbH mit ihren kostenpflichtigen Dienstleistungen zahlreiche Beschwerden von Verbrauchern. Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt mahnte das Unternehmen wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung ab. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) reichte eine Sammelklage ein.