VZH: Handwerker-Notdienste: Wenn vermeintliche Hilfe zur Kostenfalle wird

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Tipps der Verbraucherzentrale Hessen, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Ein Rohr ist verstopft, man steht vor verschlossener Tür oder die Heizung fällt aus – in solchen Notfällen vertrauen viele Menschen auf die schnelle Hilfe eines Handwerkers. Gerade in solchen Situationen kommen aber auch vielfach unseriöse Anbieter auf den Plan, die die Notlage der Verbraucher ausnutzen. Sie berechnen überteuerte Leistungen, führen Reparaturen unsachgemäß aus und verschwinden zum Teil, ohne die ursprünglich vereinbarte Leistung wirklich erbracht zu haben. 

Auch Marion A. aus Langen musste diese bittere Erfahrung machen. In einer Notsituation rief sie einen Schlüsseldienst aus ihrem Ort, den sie im Internet gefunden hatte. Die Handwerker verlangten bei ihrem Eintreffen sofort die Zahlung der Anfahrtskosten – bar und ohne Rechnung. Nachdem Marion widerwillig gezahlt hatte, verschwanden die Handwerker, ohne die Tür geöffnet zu haben. Auch Annabell T. aus Oberursel hatte Pech. An einem Sonntag fiel ihre Heizung aus und sie rief den Notdienst. Schon am Telefon wurde klar: Die Zahlung musste vor Ort erfolgen. Der Monteur nahm die Heizung auseinander, reinigte den Kessel, konnte das Problem aber nicht beheben. Er verwies Annabell an den Hersteller. Sie zahlte den geforderten Preis, ohne dass die Heizung wieder funktionierte.

In Notfällen ist der Stress besonders hoch. Diesen Stress und den Wunsch nach schneller Hilfe nutzen unseriöse Handwerker aus. Sie geben sich zum Beispiel als ortsansässig aus, arbeiten aber mit Rufweiterleitungen und haben meist eine weitere Anfahrt als erwartet. Die Anfahrtskosten sind jedoch nur ein Posten in der Rechnung. 

Handwerkercheck: schon vor dem Notfall
Um nicht auf unseriöse oder überteuerte Handwerkerleistungen hereinzufallen, sollten Verbraucher sich bereits vor einem Notfall gut informieren und ggf. auch schon Kontakt zu Handwerksbetrieben vor Ort aufnehmen. Der beste Tipp kommt oft aus dem eigenen Bekanntenkreis. Doch auch Branchenverzeichnisse und Online-Portale können wertvolle Quellen sein.

Barzahlung vor Ort: nur nach Absprache und mit Rechnung
Verbraucher sollten sich niemals auf Barzahlungen vor Ort einlassen, wenn diese nicht vor Beginn der Arbeiten vereinbart wurden. Kunden haben das Recht, eine detaillierte Rechnung zu erhalten, um diese auf strittige Posten überprüfen zu können. Genau das wollen unseriöse Handwerker verhindern: Sie fordern oft direkt nach Abschluss der Arbeiten die sofortige Barzahlung und rücken die Rechnung auch nach mehrmaligen Anfragen nicht heraus. Eine solche kann aber wichtig sein, vor allem, wenn Sie die Handwerkerleistung im Nachhinein von der Steuer absetzen wollen. 

Erst die Arbeit, dann das Geld
Handwerker müssen ihre Arbeit im Voraus leisten und dürfen Zahlungen grundsätzlich erst nach erbrachter Leistung verlangen. Auch mit Blick auf mögliche Insolvenzrisiken sollten Verbraucher Angeboten mit Vorkasse skeptisch gegenüber stehen. Eventuelle Abschlagszahlungen sollten dem Fortschritt der Arbeiten entsprechen und vorher schriftlich vereinbart sein.

Nacht- und Notdienstzuschläge
Kunden sollten auch bei Nacht- und Notdienstzuschlägen genau hinschauen. Grundsätzlich darf ein Handwerker einen Zuschlag erheben, wenn er nachts oder am Wochenende beauftragt wurde. Diese Zuschläge sollten jedoch 50 % bis 70 % des Rechnungsbetrages nicht überschreiten. Höhere Beträge sind branchenunüblich. Wichtig zu wissen: Zuschläge dürfen nur auf die Arbeits- und Fahrtzeiten erhoben werden. Ein Zuschlag auf das Material ist nicht erlaubt.

Weitere Tipps, um nicht auf unseriöse Handwerker hereinzufallen

  • Notfallplan erstellen: Damit Sie auch unter Stress im Notfall wissen, was zu tun ist, machen Sie einen Plan: Wo liegt der Ersatzschlüssel? Welcher Nachbar könnte helfen? Welche Firma ist vertrauenswürdig? Schreiben Sie die Kontaktdaten auf und legen Sie sie so ab, dass Sie diese auch im Stress schnell finden können. 
  • Impressum prüfen: Ein Blick ins Impressum verrät viel. Dort sollten die vollständige Anschrift, Name und Vorname der Geschäftsführung, Handelsregisternummer, zuständige Stelle und Umsatzsteuer-ID gelistet sein. Fehlen diese Angaben, ist Vorsicht geboten.
  • Unverbindliches Angebot: Ein seriöser Handwerksbetrieb erstellt auf Wunsch ein unverbindliches und schriftliches Angebot. Dieses sollte die vollständige Anschrift des Unternehmens und eine detaillierte Leistungsbeschreibung enthalten, um böse Überraschungen zu vermeiden.
  • Schlichtungsstellen nutzen: Bei Streitigkeiten mit Handwerksbetrieben können sich Verbraucher an die Schlichtungsstelle der örtlichen Handwerkskammer wenden.
  • Polizei einschalten: Wer den Verdacht hat, auf Betrüger hereingefallen zu sein, sollte nicht zögern, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Dokumentieren Sie dafür die Arbeiten und Rechnungen genau – auch mit Fotos.

Weitere Informationen zur Auswahl von Handwerker-Portalen finden Sie hier. 

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