Stärkere Verbraucherrechte

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Seit Beginn des Jahres 2022 gelten zahlreiche neue Normen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Eine der neuen Regelungen sieht eine Updatepflicht für digitale Produkte vor. Damit sind zum Beispiel Navigationsgeräte, Staubsaugerroboter oder Streamingdienste gemeint.

Update-Pflicht und längere Beweislastumkehr – Verbraucherzentrale Hessen informiert über neue Regelungen

Seit Beginn des Jahres 2022 gelten zahlreiche neue Normen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Eine der neuen Regelungen sieht eine Updatepflicht für digitale Produkte vor. Damit sind zum Beispiel Navigationsgeräte, Staubsaugerroboter oder Streamingdienste gemeint. Wenn solche Produkte bei der Nutzung Probleme machen, ist das für Verbraucherinnen und Verbraucher oft frustrierend. Nun sollen sie durch das Gesetz besser geschützt sein. Das neue Gewährleistungsrecht des BGB, das bislang nur auf „körperliche Waren“ zugeschnitten war, will besser auf die Besonderheiten digitaler Produkte abgestimmt sein.

Geplante Obsoleszenz muss bekämpft werden
Im Zentrum der neuen Regeln steht beispielsweise die Pflicht der Hersteller, digitale Produkte mit den nötigen Updates zu versorgen, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit des digitalen Produkts erforderlich sind. Solche Updates müssen etwa Sicherheitslücken beseitigen, und zwar für einen Zeitraum, den die Nutzenden aufgrund der Art und des Zwecks des digitalen Produkts erwarten können. Dadurch sollen digitale Produkte länger als bisher sicher bleiben. Aus Sicht der Verbraucherzentrale war dieser Schritt überfällig. Denn zu dem Ärger, den Verbraucherinnen und Verbraucher mit schnell veraltenden Produkten haben, kommt noch der ökologische Schaden. Digitale Wegwerfprodukte sind daher nicht mehr zeitgemäß.

Längere Beweislastumkehr
Ein weiteres Problem, das nicht nur für digitale Produkte gilt: Der Nachweis von Mängeln ist oft schwierig. Der Gesetzgeber hat daher eine sogenannte Beweislastumkehr vorgesehen. Im Rahmen dieser Umkehr müssen nicht Kundinnen und Kunden beweisen, dass ihr Produkt fehlerhaft ist – die Unternehmen selbst müssen beweisen, dass das Produkt mangelfrei ist. Bisher galt diese Umkehr nur in den ersten sechs Monaten nach Kauf. Künftig werden daraus mindestens zwölf Monate. Auch das stärkt die Gewährleistungsrechte massiv.

Die neuen Normen gehen auf europäische Richtlinien zurück, die der deutsche Gesetzgeber umgesetzt hat. Sie gelten für alle Produkte, die ab dem 01.01.2022 gekauft wurden.

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