MuK: Jedem Anfang wohnt ein Zauber inne … oder auch nicht.

Mutter erklärt ihrer Tochter etwas auf dem Smartphone.

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Kinder und Jugendliche sind Lebensanfänger, viele Dinge erleben sie zum ersten Mal wie zum Beispiel Kinobesuch, Rolltreppe fahren, lesen und schreiben können, Balancieren, im Zelt übernachten, Küssen, überhaupt das „Erste Mal“, alleine verreisen, Trennungsschmerz, Referat halten … gibt es positive Erlebnisse, schafft das Selbstvertrauen und Selbstwirksamkeit, gibt es dabei negative Erfahrungen, bleiben schlechte Gefühle und im schlimmsten Fall ein Mini-Trauma.

Gleichzeitig fördert dies die Resilienz, weil ja die Krise überwunden wird. Vorausgesetzt, jemand ist unterstützend in der Nähe und das Erlebte wird reflektiert.
Wir alle möchten, dass unsere Kinder psychisch und physisch gesund aufwachsen. Deswegen ist es wichtig, insbesondere die ersten Male im Internet zu begleiten, wenn mit dem ersten Smartphone über WhatsApp, Instagram, Snapchat und Tik Tok das WorldWideWeb erkundet wird. Nicht zur Kontrolle sollten wir dabei sein, sondern um jugendgefährdende Inhalte zu filtern und helfend einzuordnen. Damit ist nicht der allgemeine Content von Katzenvideos bis Pranks gemeint, der sich in den Sozialen Medien tummelt (das ist Geschmacksache), sondern Gewalt- und Horrorvideos, Pornografie sowie demokratiegefährdende Inhalte.

Wir alle wissen, was passiert, wenn wir unfreiwillig und gegen unseren Willen mit verstörenden Bildern konfrontiert werden. Als Erwachsene haben wir Mechanismen entwickelt und reagieren in Sekundenschnelle, machen die Augen zu, klicken weg, schalten um – und doch hängen diese Dinge in unserem Kopf. Gut, wenn dann jemand zum Sprechen da ist, der einen nicht mit Vorwürfen belagert, sondern liebevoll in den Arm nimmt und mit einem darüber spricht. Blutige Verletzungen, nackte Körperteile oder Hakenkreuze gehören thematisiert und eingeordnet, damit beim nächsten Mal selbstbestimmt entschieden werden kann: will ich das sehen oder will ich das nicht sehen.

Mit einer klaren Einschränkung: Anti-demokratische Inhalte auf den Handys sind nicht verhandelbar, sondern verfassungswidrig (= strafbar). Sie gehören gelöscht, die Absender blockiert und gemeldet und niemals weitergeleitet.
Was den Reiz von Horrorbildern und Sexszenen betrifft, sollte hier kein moralisches, sondern ein ethisches Gespräch geführt werden, warum gerade solche Szenen einen Reiz ausüben, was daran fasziniert oder abstoßend wirkt, wo es Grenzen gibt und wie die Bilder einzuordnen sind. Denn Medien bewerten, nutzen und gestalten – all das gehört heute zur Lebenskompetenz dazu, von Anfang an. Insbesondere, wenn Kinder ihr erstes Smartphone erhalten.

Ilona Einwohlt für MuK Hessen e.V.