Gesundheits- und Familienministerin Diana Stolz zur Änderung des Kindergesundheitsschutz-Gesetzes

alt=

© HMFG

„Gesund aufwachsen in Hessen: Wir spannen den Bogen weiter auf“ – Neuerungen von der Geburt bis ins Jugendalter.

Die Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung des Kindergesundheitsschutzes nannte die Hessische Gesundheits- und Familienministerin Diana Stolz am Donnerstag einen „weiteren Schritt hin zu einer noch besseren gesundheitlichen Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Hessen“. Im Gesetz sind Neuerungen enthalten, die sowohl Neugeborenen als auch Jugendlichen zu Gute kommen. „Wir wollen, dass Kinder und Jugendliche in Hessen gesund aufwachsen können und medizinisch gut versorgt werden. Dazu spannen wir den Bogen nun noch weiter auf und sehen für Neugeborene bspw. die Aufnahme des Neugeborenen-Hörscreenings in den Aufgabenkatalog des Hessischen Kindervorsorgezentrums vor. Wir haben aber auch das Einladungswesen zur Jugenduntersuchung um die J1 erweitert, damit Eltern und die jungen Menschen nach der so genannten U-9 weiterhin an Untersuchungen erinnert werden“, erklärte Stolz.

Die hessische Landesregierung hatte im September das Gesetz zur Änderung des Kindergesundheitsschutz-Gesetzes eingebracht. Drei Neuerungen sind besonders hervorzuheben:

  1. das erweiterte Einladungswesen zur Jugenduntersuchung,
  2. die Aufnahme des Neugeborenen-Hörscreenings in den Aufgabenkatalog
  3. des Hessischen Kindervorsorgezentrums, mehr Bürgernähe und Entbürokratisierung.

Die J1 als wichtige Gelenkstelle zur Erhöhung der Impfquote gegen das Humane Papillomvirus (HPV)
Mit der Änderung des Kindergesundheitsschutz-Gesetzes werden künftig auch die Eltern Jugendlicher zur Jugenduntersuchung, der sogenannten J1 Untersuchung im Alter zwischen 13 und 14 Jahren, eingeladen. Bislang erfolgten die Einladungsschreiben nur zu den U1–U9 Untersuchungen durch das Hessische Kindervorsorgezentrum. „Die J1-Untersuchung ist ein Moment, in dem Ärztinnen und Ärzte mit Jugendlichen über Ernährung, Bewegung, Suchtverhalten, Sexualität oder seelische Belastungen sprechen können“, so Stolz. „Und sie bietet zugleich den idealen Zeitpunkt für die HPV-Impfung, die sehr wichtig ist, um bestimmten Krebsarten vorzubeugen.“

Mit der Aufnahme des Neugeborenen Hörscreenings in den Aufgabenkatalog des Hessischen Kindervorsorgezentrums wird klargestellt, dass Neugeborenen in den ersten Lebenstagen ein Hörscreening angeboten wird. „Früh erkannte Hörstörungen bedeuten frühzeitige Förderung, eine bessere Sprachentwicklung und echte Teilhabe von Anfang an“, erläuterte die Gesundheitsministerin.

Um mehr Bürgernähe und Entbürokratisierung zu erreichen, kann künftig das Kindervorsorgezentrum direkt mit den Eltern Kontakt aufnehmen. „Das ist eine kleine, aber wirkungsvolle Änderung, denn sie erleichtert Abläufe, spart Zeit und schafft Klarheit für die Familien.“

Die Gesetzesänderung reiht sich ein in einen weiter gedachten, multiprofessionellen Ansatz beim Thema Kinder- und Jugendgesundheit. „Gute Versorgung entsteht dort, wo Medizin, Prävention, Bildung und soziale Unterstützung zusammenwirken. Kinderärzte, Hebammen, Kliniken, Krankenkassen, Apotheken, Psychotherapie, aber auch Kommunen, Schulen und Kitas – Im Pakt für Gesundheit bringen wir die Partnerinnen und Partner zusammen. Denn alle eint das Ziel, Kinder und Jugendliche so zu begleiten, dass sie gesund aufwachsen können – körperlich, seelisch und sozial“, unterstrich Stolz abschließend.

nach oben springen