VZH: Kostenfreier Pflegegradrechner

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Eine gute Selbsteinschätzung erleichtert den Weg zum Pflegegrad.

Bettina M. stellte vor zwei Jahren einen Antrag auf Einstufung in die Pflegeversicherung. Sie konnte die Fenster in ihrer Wohnung nicht mehr putzen und brauchte Unterstützung beim Einkaufen. Sie erreichte damals keinen Pflegegrad, da sie in allen anderen Bereichen des Lebens selbstständig war und kein weiterer Hilfedarf festgestellt wurde.

Nach einem Schlaganfall änderte sich die Situation. Frau M. braucht jetzt Unterstützung bei der Körperpflege und regelmäßige Begleitung zur Physio- und Ergotherapie. Auf Anraten ihrer Tochter stellte Frau M. einen neuen Antrag. Wer Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung, wie zum Beispiel Pflegegeld erhalten möchte, muss pflegebedürftig im Sinne der gesetzlichen Pflegeversicherung sein. Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt immer im Wege einer Begutachtung des Medizinischen Dienstes, bei privatkrankenversicherten Personen durch Medicproof.


Kostenlos, werbefrei und mit praktischen Hinweisen

Wer bereits vor Antragstellung wissen möchte, ob ein Pflegegrad vorliegt und ob es sich lohnt, einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung zu stellen, dem hilft der neue Pflegegradrechner der Verbraucherzentralen bei der Selbsteinschätzung – kostenlos, werbefrei und mit vielen praktischen Erläuterungen. Zudem lässt sich die Bearbeitung jederzeit unterbrechen und später fortführen. Der Pflegegradrechner ersetzt keine Begutachtung. Die Erstbegutachtung muss immer persönlich erfolgen, Folgebegutachtungen sind auch telefonisch möglich. Mit Hilfe des Pflegegradrechners können Frau M. und ihre Tochter jetzt allerdings schon vorab einschätzen, ob und welcher Pflegegrad vorliegt. Sie können bei der Nutzung des Rechners erkennen, dass Fragen zur Selbstständigkeit und zu Fähigkeiten in sechs Lebensbereichen, den Modulen, gestellt werden. So können sie sich auch auf eine Begutachtung vorbereiten.

Mehrere Online-Anwendungen verfügbar

Den Pflegegradrechner der Verbraucherzentralen finden Sie hier
Die Verbraucherzentralen erweitern damit ihr Angebot an Online-Anwendungen im Bereich der Vorsorge- und Pflegethemen. In den zurückliegenden Jahren sind bereits Anwendung für die Erstellung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten online gegangen.

Mehr Informationen finden Sie hier

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Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege